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Erklärung zur Barrierefreiheit

[Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12 BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Geltungsbereich der Erklärung einfügen].

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit [Verweis auf die Normen und/oder technischen Spezifikationen auf die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102] [vollständig vereinbar / wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise vereinbar / nicht vereinbar. Die Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt].

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit [nationalen Rechtsvorschriften]:

    1. [Führen Sie die Unvereinbarkeiten der Websites auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind; geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]

  2. Unverhältnismäßige Belastung:

    1. [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird; geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]

  3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

    1. [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen; geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt.

[Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission (2) — OP: Nummer dieses Beschlusses einfügen).]

Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum der letzten Überprüfung] überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

  • [weitere Kontaktdaten]

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der