[Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12 BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Geltungsbereich der Erklärung einfügen].
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind mit [Verweis auf die Normen und/oder technischen Spezifikationen auf die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102] [vollständig vereinbar / wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise vereinbar / nicht vereinbar. Die Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt].
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
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Unvereinbarkeit mit [nationalen Rechtsvorschriften]:
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[Führen Sie die Unvereinbarkeiten der Websites auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind; geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]
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Unverhältnismäßige Belastung:
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[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird; geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]
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Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
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[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen; geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]
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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt.
[Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission (2) — OP: Nummer dieses Beschlusses einfügen).]
Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum der letzten Überprüfung] überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
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[weitere Kontaktdaten]
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der