[Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12 BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Geltungsbereich der Erklärung einfügen].
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind mit [Verweis auf die Normen und/oder technischen Spezifikationen auf die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102] [vollständig vereinbar / wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise vereinbar / nicht vereinbar. Die Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt].
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
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Unvereinbarkeit mit [nationalen Rechtsvorschriften]:
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[Führen Sie die Unvereinbarkeiten der Websites auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind; geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]
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Unverhältnismäßige Belastung:
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[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird; geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]
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Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
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[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen; geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt.
[Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission (2) — OP: Nummer dieses Beschlusses einfügen).]
Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum der letzten Überprüfung] überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
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[Kontakt]
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[weitere Kontaktdaten]
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz